Zu vieles ist schwammig oder wenig ambitioniert formuliert. Oft scheiterten gute Projekte bisher an Einsprachen. Hier wären rechtssichere Formulierungen und Vereinfachungen hilfreich.
In Sachen Klimaschutz und -anpassung sowie Grünräume gibt es Nachbesserungsbedarf.
Für die Nutzungen sehen wir hingegen mehr Liberalisierungsmöglichkeiten. Einer 10-Minuten-Stadt – einer Stadt der kurzen Wege – stehen strikte Trennung von Wohnen, Arbeiten und Freizeit entgegen.
Unsere Stellungnahmen zu den genannten Zielen im Entwurf der Stadt
Förderung der Innenentwicklung durch Aktivierung von Entwicklungspotenzialen
Wir teilen das Ziel der Verdichtung nach Innen. Mit der BZO-Revision sind dazu gute Werkzeuge geschaffen, die das flächig ermöglichen. Die vorgesehenen Aufzonungen, Verdichtungsmassnahmen und auch die Hochhauseignungsgebiete werden begrüsst. Dies gilt auch für die Verdichtung mit Blockrandbebauungen, von denen wir uns noch mehr wünschen. 100›000 Einwohner kann als Nenngrösse genannt werden. Als Ziel, dass es unbedingt zu erreichen gilt, sehen wir jedoch keine fixe Zahl zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dies führt zu unnötigem Zeitdruck, welcher wiederum Handlungen auslöst, die eine spätere Generation nicht nachvollziehen kann.
Die Bevölkerung wird aufgrund der Geburtenrate nicht mehr lange anwachsen. Wenn sie nach 2050 stagnieren oder sich reduzieren würde, wäre ein teurer Abbau die Folge, siehe am Beispiel Eisenhüttenstadt. Daher sollte gut überlegt sein, ob das Überbauen von Freiflächen in jedem Fall für eine Verdichtung überhaupt nötig ist.
Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung schaffen
Wir wünschen uns grundsätzlich eine Ermöglichungskultur. Das vorliegende umfassende Regelwerk kann dabei abschreckend und investitionshemmend wirken. Umso wichtiger ist die Hilfestellung im Projektentwicklungsprozess. Klimaschutz und -anpassung kosten und sind leider auch Treiber von Vorschriften. Sowohl Vorschriften, als auch Anreize verursachen ein gewisses Mass an Bürokratie, das sich leider nicht vermeiden lässt. Die Digitalisierung kann jedoch viele Prozesse vereinfachen. Mit Freiwilligkeit sind die Klimaziele leider nicht zu erreichen.
Vorschriften und Bürokratie in Bereichen, die bezüglich Klimaschutz und -anpassung wenig relevant sind, gilt es abzubauen oder zu vereinfachen.
Gerade die Nutzung sollte liberalisiert werden. Stilles Gewerbe muss grundsätzlich überall möglich sein. Grosse Produktionsflächen sollten auch innerhalb des Siedlungsgebiets erhalten werden.
Eine 10-Minuten-Stadt funktioniert nur mit entsprechender Nutzungsdurchmischung. Dies gilt auch für Freizeitangebote, welche auch in lebendigen Quertierzentren ermöglicht werden müssen, selbst wenn von ihnen leichte Emissionen ausgehen.
Klimagerechte Stadtentwicklung ermöglichen
Grünflächenziffern und ökologische Ausgleichsflächen müssen flächendeckend eingefordert werden, wenn auch nicht überall mit dem gleichen Wert.
Wir stehen hinter den Klimazielen. Auch für die Klimaanpassung sind die Werte für minimale Grünflächenziffern und ökologische Ausgleichsflächen zu wenig ambitioniert – auch im Vergleich zu anderen Städten. Ebenso bezüglich Biodiversität stehen Konzepte der Stadt nicht im Einklang mit dem vorliegenden Entwurf der Bau- und Zonenordnung.
Qualitätssicherung in der baulichen Entwicklung, qualitätsbewusste und ortsbezogene Weiterentwicklung im Sinne des Stadtraumkonzeptes
Dass die Stadt vor allem im Talboden verdichtet werden soll, ist richtig und lobenswert. Doch auch hier: die Strategien äussern sich in den Reglementen in Konjunktivsätzen. Hier braucht es mehr Verbindlichkeit, wenn die guten Konzepte keine Papiertiger bleiben sollen.
Es ist jedoch zweifelhaft, ob die mit dem Zonenplan theoretisch bestehenden Anreize von den Eigentümern auch tatsächlich zu Projektierungen und Umsetzungen führen. Nach konkret berechneten Beispiele in der Ostschweiz müsste das Verdichtungspotenzial mindestens das Doppelte sein, damit es sich wirtschaftlich lohnt, marode Häuser dafür abzureissen, solange diese weiterhin Erträge abwerfen.
Dafür müsste die Stadt im Hinblick auf die definitive Fassung des Zonenplans eine räumlich konkrete Analyse erstellen, welche verschiedene Datenquellen sie verknüpft.
Ressourcenbewusster Umgang mit dem baulichen Bestand
Kreislaufwirtschaft ist das Gebot der Stunde. Ressourcenschonendes und energiesparendes Bauen und Bauprozesse müssen umsetzbar ins Regelwerk aufgenommen werden.
Kreislaufwirtschaft kann sich auch wirtschaftlich lohnen, wenn die Strukturen dazu aufgebaut sind. Warum soll eine intakte Gebäudestruktur abgerissen und auf eine Deponie gefahren werden, wenn danach das gleiche Volumen wieder herangeschafft werden muss? Beim Bau werden viele Ressourcen und graue Energie verschwendet. Und Deponiestandorte zu finden wird zunehmend schwieriger. Daher gilt es, künftig weniger Aushubmaterial wegführen zu müssen. Es gibt genug Beispiele, wie vermeintlich nicht mehr Zweck erfüllende Bauten nach einer Kernsanierung oder einem Umbau eine neue Nutzung finden. Das Kinderspital wird eines sein.
Bewahrung des baukulturellen Erbes
Strukturschutz verhindert grössere Bauvolumen und Verdichtung in Quartierzentren und entlang der Stadtachsen. Dieser muss gelockert werden, so dass vermehrt über Grundstücksgrenzen gedacht werden kann.
Die Bewahrung historischer Bauten und der Erhalt zeitgenössischer wertvoller Architektur wie die Calatrava-Objekte oder gelungene Überbauungen der neueren Zeit ist Pflicht. Das Bewahren aller gegebenen Strukturen ist hingegen falsch. Wo Überbauungen als Einheit lesbar und durchgehend von erhaltenswerter Architektur geprägt sind, mag Strukturschutz sinnvoll sein. Auch typische Ortsbilder müssen bewahrt werden. Doch ganze Strassenzüge neuen Erkenntnisse und Gegebenheiten zu verschliessen, ist falsch. Einfach ausgedrückt, nicht alle Zeilen aus fünf gleichen Häusern brauchen Strukturschutz und das setzen von Gebäuden grösserer Dimensionen ist vor allem im Umfeld von Bahnhöfen und Haltestellen kein Fehler.
Qualitätsvolle Freiräume sichern und schaffen
Dieses Ziel gilt es immer hochzuhalten, wenn Begehrlichkeiten zur Umzonung und Bebauung von Freiflächen anstehen. Während Sportanlagen auch auf Dächern funktionieren, gedeihen Pärke nur auf dem Boden – ohne Unterkellerung. Institutionelle Wohnungsliegenschaftbesitzer sind vermehrt zur Freigabe von Flächen für Familiengärten auf dem Umland ihrer Liegenschaften zu ermuntern.
Freiräume sind wichtig für die Erholung und das Quartierleben – auch für die Natur und die Biodiversität. Dazu gehören Spielplätze und kleine Quartiersquares ebenso wie grossflächige Pärke. Schaffung und Erhalt des Stadtparks waren ein stetiger Kampf. Niemand würde ihn heute noch missen wollen. Der Westen bekam den Burgweiherpark. Im dichter besiedelten Osten hingegen fehlt ein zentraler grossflächiger Park gänzlich. Die einzige Möglichkeit, einen solchen anzulegen, bietet das Brachland beim Bahnhof St.Fiden. Wünschenswert wäre dort neben der Nutzung des verkehrtstechnisch sehr gute gelegenen Gebiets eine grosse zusammenhängende Grünfläche mit vielfältigen Nutzungs- und Bespielmöglichkeiten und Naturraum – Elemente, wie sie in jeden Park gehören sollten.
Die Stadt braucht auch Freiräume, wo unkompliziert Ideen verwirklicht werden können, wo man sich treffen, spielen, grillieren und feiern kann – Orte wie Brache Lachen, Lattich oder Areal Bach.
Förderung der Biodiversität und des ökologischen Ausgleichs
Bezüglich Naturvernetzung sind die Absichten in den Plänen zuwenig bzw. nicht erkennbar. Hier ist Nachbesserung nötig. Im Richtplan eingetragene Naturlemente und Vernetzungkorridore gilt es im Zonenplan zu spiegeln und durchzusetzen.
Biodiversität entsteht durch Ansiedlung und natürlicher Verbreitung. Dazu ist die Vernetzung wichtig. Ohne sie bringt auch die Ansiedlung wenig. Darum begrüssen wir die Idee des Grünkorridors entlang des Talbodens und den «Parkway», den die Stadt im Stadtraumkonzept beschreibt. Auch hier ist aber wenig Verbindlichkeit in der BZO sichtbar. Parallel müssen auch die Querverbindungen bedacht sein. Dazu eignen sich Grünstreifen mit Hecken entlang der zahlreichen Treppenwege bestens. Auch hier: was bereits existiert, muss bleiben: z.B. die Hecken und Büsche an der alten Ruckhaldenkurve.
Es darf nicht geschehen, dass auf einem im Richtplan als Naturvernetzungkorridor bezeichneten Streifen eine naturfremde Umgebungsgestaltung erlaubt wird.
Schutz der Siedlung vor Hochwasser sowie Schutz der Gewässer
Gewässerfreilegungen und Schwammstadtkonzept müssen vorangetrieben bzw. umgesetzt werden. Bei der Gewässerraumfestlegung von noch eingedolten Bächen ist jedoch Kompromissbereitschaft nötig, seitens des Strassenbaus und auch seitens des Grünraums, wenn es um den Erhalt von Bausubstanz und -strukturen geht.
Abstimmung Siedlungs- und Verkehrsentwicklung im Sinne der nachhaltigen Mobilität.
Wir stehen hinter dem Entwurf zum Mobilitätskonzept 2050. Der MIV kann und soll nicht mehr zunehmen. Die Herausforderung bleibt aber, wie der wirtschaftlich notwendige Verkehr gegenüber vermeidbarem Pendlerverkehr auf den Strassen bevorzugt werden kann. Leider fehlt es verbreitet an der Erkenntnis, dass sich Strassenräume innerorts nicht ausbauen lassen, ohne Bausubstanz abzubrechen.
Verdichten, wo die ÖV-Erschliessung gut ist. Darum wollen wir im Umfeld von Haltestellen noch mehr aufzonen, auch wenn Strukturschutz teilweise dagegen spricht, idealerweise mit WG-Zonen.